Zu jeder Webseite im Internet gehört auch ein Impressum. Das gilt in erster Linie für kommerzielle Webseiten. Wer auf ein Impressum verzichtet, riskiert Abmahnungen.
Was gehört ins Impressum?
In Deutschland begründet sich die Pflicht für ein Impressum, die auch Anbieterkennzeichnung genannt wird, auf den Paragrafen 5 TMG und 55 RStV. Sinn und Zweck des Impressums ist es, den Webseitenbetreiber ausfindig machen zu können und bei Rechtswidrigkeiten gerichtliche Schritte einzuleiten.
Das kling zwar dramatisch, ist es aber nicht. Ein Impressum kann ganz einfach erstellt werden. Zu den wichtigsten Punkten im Impressum gehören:
- Name und Adresse des Webseitenbetreibers
- Die Kontaktdaten des Seitenbetreibers wie E-Mail, Telefon
- Bei Unternehmensseiten die Rechtsform des Unternehmens
- Berufliche Bezeichnungen beispielsweise bei Anwälten oder Ärzten
Darüber hinaus können noch zusätzliche Angaben erforderlich sein, die von der Art der Webseite und vom Beruf oder der Branche des Webseitenbetreibers abhängen.
Wer braucht ein Impressum?
Prinzipiell sollte jede Webseite mit einem Impressum ausgestattet sein, da dies die Seriosität des Webseitenbetreibers unterstreicht. Private Webseiten müssen jedoch kein Impressum haben. Die Impressumspflicht bezieht sich auf das Telemediengesetz (TMG) und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Für Abmahnungen bei Fehlen eines Impressums gibt es in Deutschland jedoch noch keine einheitliche Rechtsprechung. Ein Impressum ist dann verpflichtend anzugeben, wenn eine Webseite nicht mehr als rein privat betrachtet werden kann.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn man mit der eigenen Webseite als Affiliate-Partner für kommerzielle Webseiten auftritt. Auch bei Bloggern ist die Impressumspflicht gegeben, wenn diese regelmäßig journalistische Beiträge einstellen. Wer mithilfe seiner Webseite Werbeeinnahmen erzielt, unterliegt ebenfalls der Impressumspflicht.
Das Impressum muss gut sichtbar auf der Webseite platziert werden. Hier empfiehlt es sich, dafür einen eigenen Menüpunkt zu kreieren.